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Angebot & Auftrag8 Min. Lesezeit

Von der Zelino Redaktion

Nachtrag schreiben als Handwerker: Zusatzarbeiten sicher bezahlt bekommen

Erst melden, dann freigeben lassen, dann arbeiten.

Morsche Balken, loser Putz, Sonderwunsch des Kunden: Zusatzarbeiten sind Alltag. Bezahlt werden sie nur, wenn du sie vorher sauber ankündigst und freigeben lässt.

Gezeichneter Fliesenleger zeigt der Kundin losen Putz hinter abgeschlagenen Fliesen
Illustration für Zelino, mit KI erstellt.
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Kurzantwort

Einen Nachtrag schreibst du, sobald Arbeiten nötig werden, die nicht im Auftrag stehen. Halte die Ursache mit Foto fest, informiere den Kunden vor der Ausführung, schick ihm ein Nachtragsangebot mit Positionen und Preisen und lass es dir in Textform freigeben – per Unterschrift, E-Mail oder Nachricht. Erst dann führst du die Zusatzarbeit aus. Ohne vorherige Ankündigung ist die Bezahlung oft strittig.

Das Wichtigste zuerst

  • Ein Nachtrag gehört vor die Ausführung, nicht in die Schlussrechnung.
  • Foto und kurze Begründung machen den Nachtrag nachvollziehbar.
  • Kalkuliere Nachträge auf Basis deiner ursprünglichen Preise.
  • Bei VOB/B-Verträgen musst du zusätzliche Leistungen vor Beginn ankündigen.

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Der Nachtrag in vier Schritten

  1. 1

    Feststellen

    Ursache fotografieren und kurz notieren.

  2. 2

    Melden

    Kunden sofort informieren, bevor du weiterarbeitest.

  3. 3

    Anbieten

    Nachtrag mit Positionen und Preisen schicken.

  4. 4

    Freigabe

    Bestätigung in Textform, dann ausführen.

Nachtrag mit und ohne Freigabe

Nachtrag mit und ohne Freigabe
ThemaOhne FreigabeMit Freigabe
Kunde erfährt esMit der SchlussrechnungVor der Ausführung
PreisWird verhandeltSteht fest
BeweisAussage gegen AussageFoto, Angebot, Bestätigung
BezahlungOft gekürzt oder strittigWie vereinbart

Grundlage

Wann du einen Nachtrag brauchst

Ein Nachtrag ist nötig, wenn du Leistungen erbringen sollst, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, oder wenn sich die beauftragte Leistung ändert. Typisch: Der Kunde wünscht andere Fliesen, der Untergrund ist schlechter als erkennbar, eine Wand muss zusätzlich verputzt werden.

Keine Nachträge sind Mengenabweichungen bei Einheitspreisen – die rechnest du nach Aufmaß ab; bei VOB/B-Verträgen kann sich ab mehr als 10 % Abweichung der Einheitspreis ändern – und Arbeiten, die ohnehin zur beauftragten Leistung gehören.

Recht

Was BGB und VOB/B regeln

Beim Bauvertrag kann der Kunde Änderungen verlangen. Du machst dann ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung. Einigt ihr euch nicht binnen 30 Tagen, darf der Kunde die Änderung in Textform anordnen. Die Mehrvergütung bemisst sich dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen.

Ist die VOB/B vereinbart, gilt zusätzlich: Für zusätzliche Leistungen musst du den Anspruch auf Vergütung vor Beginn der Ausführung ankündigen. Leistungen ohne Auftrag werden grundsätzlich nicht bezahlt – außer der Auftraggeber erkennt sie nachträglich an, oder sie waren notwendig, entsprachen seinem mutmaßlichen Willen und wurden ihm unverzüglich angezeigt.

Das Anordnungsrecht gilt nur für Bauverträge. Bei kleinen Reparaturaufträgen gibt es das nicht – dort ist eine Absprache vor der Ausführung der einzige sichere Weg zur Bezahlung.

Quellen: § 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers · § 650c BGB: Vergütungsanpassung · § 2 VOB/B: Vergütung

Ablauf

Der Ablauf auf der Baustelle

Stopp die betroffene Arbeit, sobald du die Abweichung erkennst. Fotografiere den Zustand von nah und als Übersicht. Ruf den Kunden an oder schick eine Nachricht mit Foto, Grund und grober Kostenschätzung.

Danach schickst du das Nachtragsangebot – idealerweise noch am selben Tag. Je schneller der Kunde entscheiden kann, desto kürzer steht die Baustelle. Arbeite in der Zwischenzeit an anderen Stellen weiter.

Vorlage

Mustertext für ein Nachtragsangebot

„Nachtrag Nr. 1 zum Auftrag 2026-A-031, Badsanierung Schulz. Grund: Nach dem Entfernen der alten Wandfliesen ist der Putz an der Ostwand auf ca. 6 m² lose (Fotos anbei). Für einen tragfähigen Untergrund sind folgende Zusatzarbeiten nötig:

Pos. N1: Losen Putz entfernen und entsorgen, 6,0 m² à 22,00 € = 132,00 €. Pos. N2: Wandfläche neu verputzen, 6,0 m² à 48,00 € = 288,00 €. Pos. N3: Trocknungszeit, Bauzeit verlängert sich um ca. 2 Arbeitstage. Summe netto 420,00 € zzgl. 19 % USt.

Bitte bestätigen Sie den Nachtrag kurz per Unterschrift oder Antwort auf diese Nachricht. Erst nach Ihrer Freigabe führen wir die Arbeiten aus.“

Positionen, Preise und Nummern sind ein frei gewähltes Beispiel.

Kalkulation

Wie du den Nachtrag kalkulierst

Baue den Nachtragspreis auf derselben Grundlage auf wie dein ursprüngliches Angebot: gleiche Stundensätze, gleiche Materialaufschläge. Das macht den Preis für den Kunden nachvollziehbar und schwer angreifbar.

Denk an Folgekosten: zusätzliche Trocknungszeit, längere Gerüststandzeit, zusätzliche Anfahrten. Was du nicht im Nachtrag nennst, bekommst du später kaum bezahlt.

Rechnung

Nachträge in der Rechnung

Auf der Rechnung führst du Nachträge als eigene, klar bezeichnete Positionen oder Abschnitte auf – mit Verweis auf die Nachtragsnummer. So erkennt der Kunde sofort, dass er diese Arbeiten freigegeben hat. Bei Abschlagsrechnungen kannst du freigegebene Nachträge nach Baufortschritt mit abrechnen.

Checkliste Nachtrag

  1. 1Abweichung fotografiert und beschrieben
  2. 2Kunde vor der Ausführung informiert
  3. 3Nachtrag mit eigener Nummer und Bezug zum Auftrag
  4. 4Positionen mit Menge und Preis
  5. 5Folgekosten und Zeitverlängerung genannt
  6. 6Freigabe in Textform erhalten
  7. 7In der Rechnung als Nachtrag gekennzeichnet

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Zusatzarbeiten erst ausführen und dann mit der Schlussrechnung überraschen.
Nur mündlich absprechen, ohne Bestätigung.
Nachträge mit anderen Preisen kalkulieren als das ursprüngliche Angebot.
Zeitverlängerung und Folgekosten vergessen.

Nachträge direkt vom Handy

In Zelino erstellst du aus einem bestehenden Auftrag mit einem Klick einen Nachtrag, ergänzt die Positionen und schickst ihn dem Kunden zur digitalen Unterschrift. Fotos und Notizen bleiben im selben Projekt.

  • Nachtrag mit Bezug zum Auftrag
  • Digitale Unterschrift per Link
  • Fotos beim Projekt

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Häufige Fragen

Muss ich einen Nachtrag schriftlich anbieten?

Gesetzlich ist keine Schriftform vorgeschrieben. Für den Nachweis solltest du Nachtrag und Freigabe aber immer in Textform festhalten – per Unterschrift, E-Mail oder Nachricht.

Kann ich Zusatzarbeiten ohne Nachtrag berechnen?

Schwierig. Nach VOB/B werden Leistungen ohne Auftrag grundsätzlich nicht bezahlt, und auch ohne VOB/B musst du beweisen, dass der Kunde die Arbeit wollte. Kündige Zusatzarbeiten deshalb immer vorher an.

Wie berechne ich einen Nachtrag?

Auf derselben Grundlage wie dein ursprüngliches Angebot: gleiche Stundensätze und Materialaufschläge, dazu Folgekosten wie zusätzliche Anfahrten oder längere Bauzeit.

Was tun, wenn der Kunde den Nachtrag nicht bezahlt?

Prüfe zuerst, ob du Ankündigung und Freigabe belegen kannst. Dann mahnst du wie bei jeder anderen Rechnung. Bei größeren Beträgen hilft eine rechtliche Beratung.

Redaktion und Quellen

Von der Zelino Redaktion. Verantwortlich: Okan Bahadir · Zelino Studio. Quellen geprüft am 20.10.2026.

Die verlinkten Primärquellen belegen die jeweiligen fachlichen Angaben. Zeitpläne, Checklisten und gekennzeichnete Muster sind redaktionelle Arbeitshilfen. Anforderungen im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer sowie deiner Rechts- oder Steuerberatung.

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