Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
§ 1 Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber (Verantwortlicher):
Der jeweilige Nutzer/Abonnent der SaaS-Anwendung „Zelino" (nachfolgend „Auftraggeber")
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Zelino Studio, Okan Bahadir
Zollhofgarten 8
69115 Heidelberg, Deutschland
E-Mail: support@zelinostudio.de
Der Auftragnehmer betreibt die SaaS-Anwendung „Zelino" (nachfolgend „Dienst"), im Rahmen derer er personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet. Dieser AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine cloudbasierte SaaS-Rechnungssoftware für Handwerker und Selbständige zur Verfügung, im Rahmen derer personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dauer: Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Abonnementvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten gemäß § 6 dieses AVV gelöscht oder zurückgegeben.
§ 3 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Erstellung, Verwaltung und Versand von Rechnungen und Angeboten
- Verwaltung von Kundenstammdaten (CRM-Funktion)
- Erfassung und Verwaltung von Belegen (Ausgaben)
- Erfassung und Verwaltung von Eingangsrechnungen
- Zeiterfassung für Mitarbeiter (inkl. optionaler GPS-Standorterfassung)
- Mahnwesen (Erstellung und Versand von Zahlungserinnerungen)
- DATEV-Export zur Übergabe an Steuerberater
- E-Rechnungsverarbeitung (ZUGFeRD/XRechnung)
- PDF-Generierung und -Versand per E-Mail
- KI-gestützte Funktionen (Sprachtranskription, Dokumenten-Chat, Beleg-Parsing)
§ 4 Art der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Arten personenbezogener Daten verarbeitet:
- Stammdaten: Name, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Rechnungsdaten: Rechnungsnummern, Rechnungsbeträge, Leistungsbeschreibungen, Zahlungsbedingungen, Steuernummern, USt-IdNr.
- Bankdaten: IBAN, BIC, Bankname
- Mitarbeiterdaten: Name, Arbeitszeiten (Start/Ende/Pausen), optional GPS-Standortdaten (Längen-/Breitengrad bei Ein-/Ausstempeln)
- Belegdaten: Belegbilder, Händlername, Betrag, Kategorie, Zahlungsart
- Kommunikationsdaten: E-Mail-Adressen der Empfänger, E-Mail-Inhalte
- Nutzungsdaten: Audit-Trail (Bearbeitungshistorie von Dokumenten)
§ 5 Kategorien betroffener Personen
Von der Verarbeitung betroffen sind folgende Personengruppen:
- Kunden/Auftraggeber des Auftraggebers: Personen, für die Rechnungen, Angebote oder Dokumente erstellt werden
- Mitarbeiter des Auftraggebers: Personen, deren Arbeitszeiten erfasst werden
- Ansprechpartner: Kontaktpersonen bei Kunden des Auftraggebers
- Lieferanten/Dienstleister: Aussteller von Eingangsrechnungen und Belegen
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
6.1 Weisungsgebundenheit: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
6.2 Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
6.3 Technisch-organisatorische Maßnahmen: Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen. Diese sind in § 9 dieses AVV dargelegt.
6.4 Unterauftragnehmer: Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige allgemeine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers in Anspruch. Die aktuellen Unterauftragnehmer sind in § 8 aufgeführt.
6.5 Unterstützungspflichten: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 32–36 DSGVO, insbesondere bei Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO).
6.6 Löschung und Rückgabe: Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung besteht (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß § 147 AO). Der Auftraggeber kann vor Löschung einen Export seiner Daten anfordern.
6.7 Nachweispflicht: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
6.8 Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personengruppen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene Abhilfemaßnahmen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen (Art. 33, 34 DSGVO).
6.9 Hinweispflicht: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Auftraggeber auszusetzen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
7.1 Rechtmäßigkeit: Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über eine geeignete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung verfügt (z.B. Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO).
7.2 Informationspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die betroffenen Personen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Datenverarbeitung zu informieren. Dies betrifft insbesondere:
- Kunden, deren Daten in der Anwendung gespeichert werden
- Mitarbeiter, deren Arbeitszeiten und ggf. GPS-Standortdaten erfasst werden
7.3 Weisungsrecht: Der Auftraggeber erteilt alle Weisungen in der Regel über die Nutzung der Anwendung (Eingabe, Änderung, Löschung von Daten). Darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Unterauftragnehmer (Unterauftragsverarbeiter)
Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der nachfolgend aufgeführten Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern und gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
| Unternehmen | Sitz | Zweck | Garantie | AVV |
|---|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | USA | Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher | EU-US Data Privacy Framework, SOC 2 Type II | |
| iLoveAPI S.L. | Spanien (EU) | PDF-Konvertierung | EU-Sitz, DSGVO-konform | |
| Resend Inc. | USA | E-Mail-Versand | EU-US Data Privacy Framework; erg. SCC | |
| OpenAI Inc. | USA | KI-Funktionen (Transkription, Dokumenten-Chat, Textverbesserung) | EU-US Data Privacy Framework, kein Training mit API-Daten | |
| Google LLC | USA | KI-Funktionen (Beleg-Parsing via Gemini API) | EU-US Data Privacy Framework, kein Training mit API-Daten | |
| Stripe Inc. | USA | Zahlungsabwicklung, Abonnementverwaltung | EU-US Data Privacy Framework; erg. SCC | |
| Lovable | EU | Webhosting und CDN | EU-Sitz, DSGVO-konform | – |
| Hetzner Online GmbH | Gunzenhausen, Deutschland | Hosting der PDF-Render-Infrastruktur (Gotenberg) sowie weiterer selbstgehosteter Dienste | EU-Sitz, DSGVO-konform, ISO 27001 zertifiziert |
Die einzelnen Auftragsverarbeitungsverträge mit den genannten Unterauftragnehmern können über die Links in der Spalte „AVV" eingesehen und heruntergeladen werden.
Für Unterauftragnehmer mit Sitz in den USA erfolgt die Datenübermittlung auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gem. Art. 45 DSGVO) bzw. auf Basis von Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
§ 9 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer trifft folgende technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:
9.1 Zutrittskontrolle
Die Infrastruktur wird bei professionellen Cloud-Anbietern (Supabase/AWS) gehostet, die über physische Zutrittskontrollsysteme, Videoüberwachung und Sicherheitspersonal verfügen.
9.2 Zugangskontrolle
Zugang zur Anwendung nur über authentifizierte Benutzerkonten (E-Mail/Passwort) mit sicherem Session-Management. Passwörter werden ausschließlich gehasht gespeichert (bcrypt). Administrativer Zugang zu Infrastrukturkomponenten ist durch Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt.
9.3 Zugriffskontrolle (Berechtigungskonzept)
Strikte Mandantentrennung durch Row Level Security (RLS) auf Datenbankebene. Jeder Nutzer kann ausschließlich auf seine eigenen Daten zugreifen. Alle Datenbankabfragen werden serverseitig durch RLS-Policies gefiltert.
9.4 Weitergabekontrolle
Sämtliche Datenübertragungen erfolgen ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.2+). Daten werden nur an die in § 8 genannten Unterauftragnehmer weitergegeben, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist.
9.5 Eingabekontrolle
Alle Änderungen an Dokumenten (Rechnungen, Angebote) werden in einem Audit-Trail protokolliert (Zeitstempel, Benutzer-ID, Art der Änderung). Die Nachvollziehbarkeit von Eingaben, Änderungen und Löschungen ist jederzeit gewährleistet.
9.6 Auftragskontrolle
Personenbezogene Daten werden nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet. Die Weisungen ergeben sich primär aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der Anwendung.
9.7 Verfügbarkeitskontrolle
Die Daten werden bei Supabase (AWS-Infrastruktur) mit automatischen Backups gespeichert. Regelmäßige automatische Datensicherungen gewährleisten die Wiederherstellbarkeit. Die Infrastruktur verfügt über Redundanzmechanismen.
9.8 Trennungsgebot
Die Daten verschiedener Auftraggeber werden logisch getrennt gespeichert. Durch die user_id-basierte Zuordnung und Row Level Security ist sichergestellt, dass Daten verschiedener Mandanten strikt voneinander getrennt sind.
§ 10 Kontrollrechte des Auftraggebers
10.1 Auskunftsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskünfte über die getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen und die eingesetzten Unterauftragnehmer zu verlangen.
10.2 Prüfungsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Dies kann durch Anfragen, Einsichtnahme in Zertifizierungen oder – nach vorheriger Abstimmung – durch Vor-Ort-Inspektionen erfolgen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
10.3 Mitwirkungspflicht: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle zur Durchführung von Kontrollen erforderlichen Informationen zur Verfügung und trägt zu Überprüfungen bei.
§ 11 Haftung
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wird.
Ein Auftragsverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus dieser Verordnung nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen des Verantwortlichen oder gegen diese Anweisungen gehandelt hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
12.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Vorrang: Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag (Nutzungsbedingungen/AGB) gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit datenschutzrechtliche Belange betroffen sind.
12.4 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Heidelberg, soweit gesetzlich zulässig.
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Stand: April 2026