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Rechnung & Steuern7 Min. Lesezeit

Von der Zelino Redaktion

Stornorechnung und Rechnungskorrektur: So machst du es richtig

Fehler passieren. Löschen ist keine Lösung.

Falscher Betrag, falscher Kunde, vergessene Position: Das passiert jedem. Wichtig ist, wie du korrigierst. Löschen und neu schreiben ist der falsche Weg.

Gezeichnete Schreibtischszene mit einem durchgestrichenen und einem neuen Rechnungsblatt
Illustration für Zelino, mit KI erstellt.
Direkt zum passenden Abschnitt

Kurzantwort

Eine verschickte Rechnung darfst du nicht löschen oder überschreiben. Fehlt nur eine Pflichtangabe, berichtigst du sie mit einem Dokument, das eindeutig auf die Originalrechnung verweist. Stimmen Betrag, Kunde oder Leistung grundsätzlich nicht, stornierst du die Rechnung mit einer Stornorechnung – eigene Nummer, Verweis auf das Original, negative Beträge – und schreibst danach eine neue Rechnung mit neuer Nummer.

Das Wichtigste zuerst

  • Rechnungsnummern werden nie doppelt vergeben, auch nicht nach einem Fehler.
  • Kleine Fehler: Berichtigung mit Bezug auf die Originalrechnung.
  • Große Fehler: Stornorechnung plus neue Rechnung.
  • Zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer schuldest du, bis du korrigiert hast.

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So stornierst du sauber

  1. 1

    Storno

    Eigene Nummer, Bezug auf Original, negative Beträge.

  2. 2

    Neu schreiben

    Korrekte Rechnung mit neuer Nummer.

  3. 3

    Ablegen

    Original, Storno und neue Rechnung aufbewahren.

Berichtigung oder Storno?

Berichtigung oder Storno?
ThemaBerichtigenStornieren
Typischer FehlerLeistungsdatum oder Steuernummer fehltFalscher Kunde oder falscher Betrag
DokumentKorrektur mit Bezug aufs OriginalStornorechnung plus neue Rechnung
RechnungsnummerBezug auf alte NummerStorno und Neue mit eigenen Nummern
OriginalBleibt gültigWird aufgehoben, bleibt archiviert

Grundregel

Warum du eine Rechnung nicht einfach löschen darfst

Eine Rechnung, die den Kunden erreicht hat, ist ein Buchungsbeleg. Du musst sie acht Jahre aufbewahren, und ihre Nummer ist verbraucht. Wer eine Rechnung löscht und unter derselben Nummer neu schreibt, hat zwei verschiedene Dokumente mit derselben Nummer – das fällt spätestens bei einer Betriebsprüfung auf.

Solange eine Rechnung nur als Entwurf existiert und nie verschickt wurde, kannst du sie natürlich noch ändern.

Quellen: § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungen

Kleiner Fehler

Rechnung berichtigen: Wenn nur eine Angabe fehlt

Fehlt eine Pflichtangabe oder ist sie falsch, darfst du die Rechnung berichtigen. Dazu reicht ein Dokument, das eindeutig und gezielt auf die Originalrechnung Bezug nimmt und die fehlende oder richtige Angabe enthält.

Beispiel: „Berichtigung zur Rechnung Nr. 2026-0142 vom 08.10.2026: Der Leistungszeitraum lautet 22.09. bis 03.10.2026.“

Quellen: § 31 UStDV: Angaben in der Rechnung, Berichtigung

Großer Fehler

Stornorechnung: Wenn die Rechnung grundsätzlich falsch ist

Bei falschem Kunden, falschem Betrag oder falschen Positionen ist der saubere Weg: Du hebst die Rechnung mit einer Stornorechnung auf und schreibst eine neue.

Die Stornorechnung bekommt eine eigene Nummer, verweist auf Nummer und Datum der Originalrechnung und enthält dieselben Positionen mit negativen Beträgen. Danach schreibst du die richtige Rechnung mit einer neuen Nummer.

  • Rechnung 2026-0142: 4.760,00 € (falsch)
  • Stornorechnung ST-2026-0003 zu Rechnung 2026-0142: −4.760,00 €
  • Neue Rechnung 2026-0146: 4.403,00 € (richtig)

Nenn die Stornorechnung nicht „Gutschrift“. Eine Gutschrift ist umsatzsteuerlich eine Rechnung, die der Kunde für dich ausstellt.

Steuer

Zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen?

Hast du einen zu hohen Steuerbetrag ausgewiesen, schuldest du ihn dem Finanzamt, bis du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt hast. Das passiert etwa, wenn du einem § 13b-Kunden versehentlich Umsatzsteuer berechnest. Korrigiere deshalb so schnell wie möglich.

Kleinunternehmer, die versehentlich Umsatzsteuer ausweisen, haben es schwerer: Die Berichtigung braucht dann einen Antrag beim Finanzamt.

Quellen: § 14c UStG: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Keine Korrektur nötig

Skonto und nachträgliche Nachlässe

Zieht der Kunde vereinbartes Skonto ab oder einigt ihr euch nach der Rechnung auf einen Nachlass, musst du die Rechnung nicht berichtigen. Die Umsatzsteuer passt du aber an das tatsächlich gezahlte Entgelt an – das läuft über die Buchhaltung und die nächste Voranmeldung. Halte einen Nachlass trotzdem schriftlich fest.

Ab 2027

Korrekturen bei E-Rechnungen

Bei E-Rechnungen an Firmenkunden muss auch die Berichtigung als E-Rechnung kommen. Korrekturen, die der Kunde nur auf seinem Exemplar vermerkt, reichen dort nicht. Alternativ kann der Kunde mit eindeutigem Bezug auf deine Rechnung eine Gutschrift ausstellen, wenn ihr das so vereinbart habt.

Quellen: Haufe: BMF-Schreiben vom 15.10.2026 zur E-Rechnung

Checkliste Rechnungskorrektur

  1. 1Original nicht gelöscht oder überschrieben
  2. 2Fehlerart bestimmt: berichtigen oder stornieren
  3. 3Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug
  4. 4Neue Rechnung mit neuer Nummer
  5. 5Kunde über die Korrektur informiert
  6. 6Alle drei Dokumente archiviert

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Rechnung löschen und unter derselben Nummer neu schreiben.
Stornorechnung ohne Bezug auf die Originalrechnung.
Den Storno als „Gutschrift“ bezeichnen.
Zu hohe Umsatzsteuer stehen lassen.

Stornieren statt löschen

In Zelino ist eine verschickte Rechnung festgeschrieben und kann nicht mehr verändert werden. Stattdessen stornierst du sie mit kurzer Begründung: Die App erstellt die Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug auf das Original, danach schreibst du die neue Rechnung.

  • Verschickte Rechnungen bleiben unverändert
  • Stornorechnung mit Bezug automatisch
  • Original und Storno bleiben erhalten

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Häufige Fragen

Wie storniere ich eine Rechnung richtig?

Mit einer Stornorechnung: eigene Rechnungsnummer, Bezug auf Nummer und Datum der Originalrechnung, gleiche Positionen mit negativen Beträgen. Danach schreibst du eine neue, korrekte Rechnung.

Darf ich eine falsche Rechnung löschen?

Nein, sobald sie verschickt wurde. Sie ist ein Buchungsbeleg und muss acht Jahre aufbewahrt werden. Nur Entwürfe darfst du ändern.

Brauche ich für die Stornorechnung eine neue Nummer?

Ja. Die Stornorechnung und die neue Rechnung bekommen jeweils eine eigene, neue Rechnungsnummer.

Wann reicht eine Korrektur statt Storno?

Wenn nur eine Pflichtangabe fehlt oder falsch ist, etwa Leistungszeitraum oder Steuernummer. Dann genügt ein Dokument, das eindeutig auf die Originalrechnung verweist.

Redaktion und Quellen

Von der Zelino Redaktion. Verantwortlich: Okan Bahadir · Zelino Studio. Quellen geprüft am 20.10.2026.

Die verlinkten Primärquellen belegen die jeweiligen fachlichen Angaben. Zeitpläne, Checklisten und gekennzeichnete Muster sind redaktionelle Arbeitshilfen. Anforderungen im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer sowie deiner Rechts- oder Steuerberatung.

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