Von der Zelino Redaktion
Stornorechnung und Rechnungskorrektur: So machst du es richtig
Fehler passieren. Löschen ist keine Lösung.
Falscher Betrag, falscher Kunde, vergessene Position: Das passiert jedem. Wichtig ist, wie du korrigierst. Löschen und neu schreiben ist der falsche Weg.
14 Tage gratis · bis zu 10 Dokumente · ohne Kreditkarte
Für iPhone im App Store laden
Direkt zum passenden Abschnitt
Kurzantwort
Eine verschickte Rechnung darfst du nicht löschen oder überschreiben. Fehlt nur eine Pflichtangabe, berichtigst du sie mit einem Dokument, das eindeutig auf die Originalrechnung verweist. Stimmen Betrag, Kunde oder Leistung grundsätzlich nicht, stornierst du die Rechnung mit einer Stornorechnung – eigene Nummer, Verweis auf das Original, negative Beträge – und schreibst danach eine neue Rechnung mit neuer Nummer.
Das Wichtigste zuerst
- Rechnungsnummern werden nie doppelt vergeben, auch nicht nach einem Fehler.
- Kleine Fehler: Berichtigung mit Bezug auf die Originalrechnung.
- Große Fehler: Stornorechnung plus neue Rechnung.
- Zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer schuldest du, bis du korrigiert hast.
Vom Wissen ins Machen · Zelino
Vom Angebot zur Rechnung. Auf deinem Handy.
Kunden und Leistungen erfassen, das Dokument prüfen und direkt versenden. Teste den Ablauf mit einem Musterauftrag, bevor du dich entscheidest.
- 1Kunden auswählen
- 2Leistungen erfassen
- 3Dokument prüfen
14 Tage gratis · bis zu 10 Dokumente · ohne Kreditkarte
Für iPhone im App Store laden
So stornierst du sauber
- 1
Storno
Eigene Nummer, Bezug auf Original, negative Beträge.
- 2
Neu schreiben
Korrekte Rechnung mit neuer Nummer.
- 3
Ablegen
Original, Storno und neue Rechnung aufbewahren.
Berichtigung oder Storno?
| Thema | Berichtigen | Stornieren |
|---|---|---|
| Typischer Fehler | Leistungsdatum oder Steuernummer fehlt | Falscher Kunde oder falscher Betrag |
| Dokument | Korrektur mit Bezug aufs Original | Stornorechnung plus neue Rechnung |
| Rechnungsnummer | Bezug auf alte Nummer | Storno und Neue mit eigenen Nummern |
| Original | Bleibt gültig | Wird aufgehoben, bleibt archiviert |
Grundregel
Warum du eine Rechnung nicht einfach löschen darfst
Eine Rechnung, die den Kunden erreicht hat, ist ein Buchungsbeleg. Du musst sie acht Jahre aufbewahren, und ihre Nummer ist verbraucht. Wer eine Rechnung löscht und unter derselben Nummer neu schreibt, hat zwei verschiedene Dokumente mit derselben Nummer – das fällt spätestens bei einer Betriebsprüfung auf.
Solange eine Rechnung nur als Entwurf existiert und nie verschickt wurde, kannst du sie natürlich noch ändern.
Kleiner Fehler
Rechnung berichtigen: Wenn nur eine Angabe fehlt
Fehlt eine Pflichtangabe oder ist sie falsch, darfst du die Rechnung berichtigen. Dazu reicht ein Dokument, das eindeutig und gezielt auf die Originalrechnung Bezug nimmt und die fehlende oder richtige Angabe enthält.
Beispiel: „Berichtigung zur Rechnung Nr. 2026-0142 vom 08.10.2026: Der Leistungszeitraum lautet 22.09. bis 03.10.2026.“
Großer Fehler
Stornorechnung: Wenn die Rechnung grundsätzlich falsch ist
Bei falschem Kunden, falschem Betrag oder falschen Positionen ist der saubere Weg: Du hebst die Rechnung mit einer Stornorechnung auf und schreibst eine neue.
Die Stornorechnung bekommt eine eigene Nummer, verweist auf Nummer und Datum der Originalrechnung und enthält dieselben Positionen mit negativen Beträgen. Danach schreibst du die richtige Rechnung mit einer neuen Nummer.
- Rechnung 2026-0142: 4.760,00 € (falsch)
- Stornorechnung ST-2026-0003 zu Rechnung 2026-0142: −4.760,00 €
- Neue Rechnung 2026-0146: 4.403,00 € (richtig)
Nenn die Stornorechnung nicht „Gutschrift“. Eine Gutschrift ist umsatzsteuerlich eine Rechnung, die der Kunde für dich ausstellt.
Steuer
Zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen?
Hast du einen zu hohen Steuerbetrag ausgewiesen, schuldest du ihn dem Finanzamt, bis du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt hast. Das passiert etwa, wenn du einem § 13b-Kunden versehentlich Umsatzsteuer berechnest. Korrigiere deshalb so schnell wie möglich.
Kleinunternehmer, die versehentlich Umsatzsteuer ausweisen, haben es schwerer: Die Berichtigung braucht dann einen Antrag beim Finanzamt.
Quellen: § 14c UStG: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Keine Korrektur nötig
Skonto und nachträgliche Nachlässe
Zieht der Kunde vereinbartes Skonto ab oder einigt ihr euch nach der Rechnung auf einen Nachlass, musst du die Rechnung nicht berichtigen. Die Umsatzsteuer passt du aber an das tatsächlich gezahlte Entgelt an – das läuft über die Buchhaltung und die nächste Voranmeldung. Halte einen Nachlass trotzdem schriftlich fest.
Ab 2027
Korrekturen bei E-Rechnungen
Bei E-Rechnungen an Firmenkunden muss auch die Berichtigung als E-Rechnung kommen. Korrekturen, die der Kunde nur auf seinem Exemplar vermerkt, reichen dort nicht. Alternativ kann der Kunde mit eindeutigem Bezug auf deine Rechnung eine Gutschrift ausstellen, wenn ihr das so vereinbart habt.
Checkliste Rechnungskorrektur
- 1Original nicht gelöscht oder überschrieben
- 2Fehlerart bestimmt: berichtigen oder stornieren
- 3Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug
- 4Neue Rechnung mit neuer Nummer
- 5Kunde über die Korrektur informiert
- 6Alle drei Dokumente archiviert
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Stornieren statt löschen
In Zelino ist eine verschickte Rechnung festgeschrieben und kann nicht mehr verändert werden. Stattdessen stornierst du sie mit kurzer Begründung: Die App erstellt die Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug auf das Original, danach schreibst du die neue Rechnung.
- Verschickte Rechnungen bleiben unverändert
- Stornorechnung mit Bezug automatisch
- Original und Storno bleiben erhalten
14 Tage gratis · bis zu 10 Dokumente · ohne Kreditkarte. Zelino für iPhone laden
Häufige Fragen
Wie storniere ich eine Rechnung richtig?
Mit einer Stornorechnung: eigene Rechnungsnummer, Bezug auf Nummer und Datum der Originalrechnung, gleiche Positionen mit negativen Beträgen. Danach schreibst du eine neue, korrekte Rechnung.
Darf ich eine falsche Rechnung löschen?
Nein, sobald sie verschickt wurde. Sie ist ein Buchungsbeleg und muss acht Jahre aufbewahrt werden. Nur Entwürfe darfst du ändern.
Brauche ich für die Stornorechnung eine neue Nummer?
Ja. Die Stornorechnung und die neue Rechnung bekommen jeweils eine eigene, neue Rechnungsnummer.
Wann reicht eine Korrektur statt Storno?
Wenn nur eine Pflichtangabe fehlt oder falsch ist, etwa Leistungszeitraum oder Steuernummer. Dann genügt ein Dokument, das eindeutig auf die Originalrechnung verweist.
Redaktion und Quellen
Von der Zelino Redaktion. Verantwortlich: Okan Bahadir · Zelino Studio. Quellen geprüft am 20.10.2026.
Die verlinkten Primärquellen belegen die jeweiligen fachlichen Angaben. Zeitpläne, Checklisten und gekennzeichnete Muster sind redaktionelle Arbeitshilfen. Anforderungen im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer sowie deiner Rechts- oder Steuerberatung.
- § 31 UStDV: Angaben in der Rechnung, Berichtigung
Eine Rechnung wird durch ein Dokument berichtigt, das eindeutig und gezielt auf sie Bezug nimmt.
- § 14c UStG: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
Wer zu viel oder unberechtigt Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.
- § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungen
Acht Jahre für Unternehmer, zwei Jahre für Privatkunden bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.
- Haufe: BMF-Schreiben vom 15.10.2026 zur E-Rechnung
Ergänzende Regeln zu Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Bauleistungen und Rechnungsberichtigung.
Weiter lesen
Handwerker, die ihre Rechnungen selbst schreiben
Pflichtangaben einer Rechnung
Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Firmenkunde die Vorsteuer nicht ziehen und schickt die Rechnung zurück. Mit dieser Liste stimmt jede Rechnung beim ersten Mal.
Handwerksbetriebe mit Aufträgen über mehrere Tage oder Wochen
Abschlags- und Schlussrechnung
Bei größeren Aufträgen musst du nicht bis zum Schluss auf dein Geld warten. So stellst du Abschläge nach Baufortschritt und ziehst sie in der Schlussrechnung sauber ab – mit Zahlen zum Nachrechnen.
Handwerker, die für Bauunternehmen, Generalunternehmer oder Bauträger arbeiten
§ 13b bei Bauleistungen
Wer als Subunternehmer für andere Baubetriebe arbeitet, rechnet oft ohne Umsatzsteuer ab. Ein Fehler kann teuer werden. So erkennst du in einer Minute, welche Rechnung die richtige ist.