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Zeit & Team9 Min. Lesezeit

Von der Zelino Redaktion

Zeiterfassung im Handwerk: Was Pflicht ist und was sich lohnt

Pflicht erfüllen und dabei besser kalkulieren.

Stundenzettel am Freitag aus dem Gedächtnis? Das ist nicht nur rechtlich wackelig, es kostet dich auch Geld. So erfasst du Zeiten pro Baustelle, ohne dass dein Team stöhnt.

Gezeichnetes Handwerkerteam kommt morgens auf die Baustelle, eine Person schaut aufs Handy, an der Baucontainer-Wand hängt eine Uhr
Illustration für Zelino, mit KI erstellt.
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Kurzantwort

Ja, nach herrschender Auslegung eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen auch kleine Handwerksbetriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Im Baugewerbe und bei Minijobbern schreibt das Mindestlohngesetz zusätzlich vor, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Eine bestimmte Form ist heute nicht vorgeschrieben. Ein Gesetz mit genaueren Regeln ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Das Wichtigste zuerst

  • Arbeitszeiterfassung gilt seit dem BAG-Beschluss als Pflicht – auch für kleine Betriebe.
  • Baugewerbe: Beginn, Ende und Dauer binnen 7 Tagen aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren.
  • Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde, ab 2027: 14,60 €.
  • Zeiten pro Baustelle zeigen dir, welche Aufträge sich wirklich lohnen.

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Zeiterfassung, die funktioniert

  1. 1

    Einfach starten

    Baustelle wählen, Zeit starten – fertig.

  2. 2

    Täglich prüfen

    Pausen und Ende am selben Tag korrigieren.

  3. 3

    Nutzen

    Zeiten in Lohn, Rechnung und Nachkalkulation verwenden.

Zettel oder App?

Zettel oder App?
ThemaZettel am FreitagDigital pro Tag
GenauigkeitAus dem GedächtnisAm selben Tag
BaustellenbezugOft unklarPro Projekt
RechnungAbtippenDirekt übernehmen
Nachweis bei PrüfungOft lückenhaftTäglich und datiert

Recht

Warum Zeiterfassung schon heute Pflicht ist

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einführen müssen. Das gilt für alle Betriebe, auch für den Zwei-Mann-Betrieb. Eine bestimmte Form ist bislang nicht vorgeschrieben – Papier ist erlaubt, solange Beginn, Ende und Dauer verlässlich festgehalten werden.

Für dich als Inhaber gilt die Pflicht nicht. Deine eigenen Zeiten solltest du trotzdem erfassen – für die Kalkulation.

Quellen: Hensche Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung

Bau

Strengere Regeln im Baugewerbe

Das Baugewerbe gehört zu den Branchen, für die das Mindestlohngesetz besondere Aufzeichnungspflichten vorsieht. Du musst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Dasselbe gilt für Minijobber, außer in Privathaushalten. Ausgenommen sind Beschäftigte mit dauerhaft hohem Monatsgehalt oberhalb der Grenzen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung.

Außerdem müssen Beschäftigte im Baugewerbe ihren Ausweis mitführen, und du musst neue Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn per Sofortmeldung bei der Rentenversicherung anmelden. Bei Kontrollen durch den Zoll fragen die Beamten genau nach diesen Unterlagen.

Quellen: § 17 MiLoG: Erstellen und Bereithalten von Dokumenten · § 2a SchwarzArbG: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Lohn

Mindestlohn 2026 und 2027

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. In vielen Gewerken gelten über Tarifverträge höhere Branchenmindestlöhne. Die Zeiterfassung ist der Nachweis, dass jede gearbeitete Stunde mindestens so bezahlt wurde.

Quellen: Hensche Arbeitsrecht: Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027

Ausblick

Was das geplante Arbeitszeitgesetz ändern soll

Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf vorgelegt, der eine elektronische Erfassung am Tag der Arbeit vorsieht. Kleine Betriebe sollen Erleichterungen und längere Übergangsfristen bekommen; nach Berichten aus dem Handwerk sollen Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten weiter ohne elektronisches System erfassen dürfen.

Stand Oktober 2026 ist der Entwurf weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen, und Einzelheiten sind politisch umstritten. Wer heute schon digital erfasst, ist für jede Variante vorbereitet.

Stand 20.10.2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald ein Gesetz beschlossen ist.

Quellen: Handwerksblatt: Neues Arbeitszeitgesetz – das steht drin (Juli 2026)

Inhalt

Was du pro Tag erfassen solltest

Für die Pflicht reichen Beginn, Ende und Pausen. Für deinen Betrieb lohnt es sich, ein paar Angaben mehr zu machen – sie kosten auf dem Handy Sekunden.

  • Mitarbeiter und Datum
  • Beginn, Ende und Pausen
  • Baustelle oder Projekt
  • Tätigkeit in Stichworten
  • Fahrtzeiten getrennt von Arbeitszeit

Pausen: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nur überschreiten, wenn sie im Durchschnitt ausgeglichen wird – höchstens bis zehn Stunden.

Nutzen

Der eigentliche Gewinn: Zeiten pro Baustelle

Wenn du weißt, wie viele Stunden ein Bad oder eine Fassade wirklich gebraucht hat, kalkulierst du das nächste Angebot genauer. Du siehst, welche Aufträge Geld bringen und bei welchen du draufzahlst – und kannst Regiestunden ohne Abtippen in die Rechnung übernehmen.

Damit das klappt, muss die Erfassung für das Team einfach sein: Baustelle wählen, Start drücken, abends kurz prüfen. Alles, was länger dauert, wird nicht gemacht.

Checkliste Zeiterfassung

  1. 1System für alle Mitarbeiter eingeführt
  2. 2Beginn, Ende und Pausen täglich
  3. 3Baugewerbe: spätestens nach 7 Tagen aufgezeichnet
  4. 4Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahrt
  5. 5Mindestlohn bzw. Branchenmindestlohn geprüft
  6. 6Zeiten pro Baustelle erfasst
  7. 7Ausweispflicht und Sofortmeldung beachtet

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Stundenzettel erst am Monatsende aus dem Gedächtnis ausfüllen.
Nur Gesamtstunden ohne Beginn und Ende notieren.
Pausen pauschal abziehen, ohne sie zu erfassen.
Zeiten erfassen, aber nie für Kalkulation und Rechnung nutzen.

Zeiterfassung in Zelino

In Zelino starten deine Mitarbeiter die Zeit auf dem Handy direkt für die richtige Baustelle. Du siehst Zeiten pro Projekt und Mitarbeiter, hinterlegst Stundensätze und übernimmst Stunden mit einem Klick in die Rechnung.

  • Zeiten pro Mitarbeiter und Baustelle
  • Stundensätze je Mitarbeiter
  • Zeiten direkt in die Rechnung übernehmen

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Häufige Fragen

Müssen kleine Handwerksbetriebe Arbeitszeiten erfassen?

Ja. Nach herrschender Auslegung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt die Pflicht für alle Arbeitgeber, auch für kleine Betriebe. Eine bestimmte Form ist derzeit nicht vorgeschrieben.

Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?

Heute nicht. Ein Gesetzentwurf von 2026 sieht elektronische Erfassung vor, mit Erleichterungen für kleine Betriebe. Stand Oktober 2026 ist er nicht beschlossen.

Was gilt im Baugewerbe?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Dazu kommen Ausweispflicht und Sofortmeldung.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

13,90 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 €.

Muss ich als Inhaber meine eigenen Zeiten erfassen?

Nein, die Pflicht gilt für Beschäftigte. Für deine Kalkulation lohnt es sich trotzdem, deine Stunden pro Baustelle festzuhalten.

Redaktion und Quellen

Von der Zelino Redaktion. Verantwortlich: Okan Bahadir · Zelino Studio. Quellen geprüft am 20.10.2026.

Die verlinkten Primärquellen belegen die jeweiligen fachlichen Angaben. Zeitpläne, Checklisten und gekennzeichnete Muster sind redaktionelle Arbeitshilfen. Anforderungen im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer sowie deiner Rechts- oder Steuerberatung.

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