Von der Zelino Redaktion
Zeiterfassung im Handwerk: Was Pflicht ist und was sich lohnt
Pflicht erfüllen und dabei besser kalkulieren.
Stundenzettel am Freitag aus dem Gedächtnis? Das ist nicht nur rechtlich wackelig, es kostet dich auch Geld. So erfasst du Zeiten pro Baustelle, ohne dass dein Team stöhnt.
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Kurzantwort
Ja, nach herrschender Auslegung eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen auch kleine Handwerksbetriebe die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Im Baugewerbe und bei Minijobbern schreibt das Mindestlohngesetz zusätzlich vor, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Eine bestimmte Form ist heute nicht vorgeschrieben. Ein Gesetz mit genaueren Regeln ist geplant, aber noch nicht beschlossen.
Das Wichtigste zuerst
- Arbeitszeiterfassung gilt seit dem BAG-Beschluss als Pflicht – auch für kleine Betriebe.
- Baugewerbe: Beginn, Ende und Dauer binnen 7 Tagen aufzeichnen, 2 Jahre aufbewahren.
- Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde, ab 2027: 14,60 €.
- Zeiten pro Baustelle zeigen dir, welche Aufträge sich wirklich lohnen.
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Zeiterfassung, die funktioniert
- 1
Einfach starten
Baustelle wählen, Zeit starten – fertig.
- 2
Täglich prüfen
Pausen und Ende am selben Tag korrigieren.
- 3
Nutzen
Zeiten in Lohn, Rechnung und Nachkalkulation verwenden.
Zettel oder App?
| Thema | Zettel am Freitag | Digital pro Tag |
|---|---|---|
| Genauigkeit | Aus dem Gedächtnis | Am selben Tag |
| Baustellenbezug | Oft unklar | Pro Projekt |
| Rechnung | Abtippen | Direkt übernehmen |
| Nachweis bei Prüfung | Oft lückenhaft | Täglich und datiert |
Recht
Warum Zeiterfassung schon heute Pflicht ist
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einführen müssen. Das gilt für alle Betriebe, auch für den Zwei-Mann-Betrieb. Eine bestimmte Form ist bislang nicht vorgeschrieben – Papier ist erlaubt, solange Beginn, Ende und Dauer verlässlich festgehalten werden.
Für dich als Inhaber gilt die Pflicht nicht. Deine eigenen Zeiten solltest du trotzdem erfassen – für die Kalkulation.
Quellen: Hensche Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung
Bau
Strengere Regeln im Baugewerbe
Das Baugewerbe gehört zu den Branchen, für die das Mindestlohngesetz besondere Aufzeichnungspflichten vorsieht. Du musst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeit aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Dasselbe gilt für Minijobber, außer in Privathaushalten. Ausgenommen sind Beschäftigte mit dauerhaft hohem Monatsgehalt oberhalb der Grenzen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung.
Außerdem müssen Beschäftigte im Baugewerbe ihren Ausweis mitführen, und du musst neue Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn per Sofortmeldung bei der Rentenversicherung anmelden. Bei Kontrollen durch den Zoll fragen die Beamten genau nach diesen Unterlagen.
Quellen: § 17 MiLoG: Erstellen und Bereithalten von Dokumenten · § 2a SchwarzArbG: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Lohn
Mindestlohn 2026 und 2027
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. In vielen Gewerken gelten über Tarifverträge höhere Branchenmindestlöhne. Die Zeiterfassung ist der Nachweis, dass jede gearbeitete Stunde mindestens so bezahlt wurde.
Quellen: Hensche Arbeitsrecht: Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027
Ausblick
Was das geplante Arbeitszeitgesetz ändern soll
Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf vorgelegt, der eine elektronische Erfassung am Tag der Arbeit vorsieht. Kleine Betriebe sollen Erleichterungen und längere Übergangsfristen bekommen; nach Berichten aus dem Handwerk sollen Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten weiter ohne elektronisches System erfassen dürfen.
Stand Oktober 2026 ist der Entwurf weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen, und Einzelheiten sind politisch umstritten. Wer heute schon digital erfasst, ist für jede Variante vorbereitet.
Stand 20.10.2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald ein Gesetz beschlossen ist.
Quellen: Handwerksblatt: Neues Arbeitszeitgesetz – das steht drin (Juli 2026)
Inhalt
Was du pro Tag erfassen solltest
Für die Pflicht reichen Beginn, Ende und Pausen. Für deinen Betrieb lohnt es sich, ein paar Angaben mehr zu machen – sie kosten auf dem Handy Sekunden.
- Mitarbeiter und Datum
- Beginn, Ende und Pausen
- Baustelle oder Projekt
- Tätigkeit in Stichworten
- Fahrtzeiten getrennt von Arbeitszeit
Pausen: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nur überschreiten, wenn sie im Durchschnitt ausgeglichen wird – höchstens bis zehn Stunden.
Nutzen
Der eigentliche Gewinn: Zeiten pro Baustelle
Wenn du weißt, wie viele Stunden ein Bad oder eine Fassade wirklich gebraucht hat, kalkulierst du das nächste Angebot genauer. Du siehst, welche Aufträge Geld bringen und bei welchen du draufzahlst – und kannst Regiestunden ohne Abtippen in die Rechnung übernehmen.
Damit das klappt, muss die Erfassung für das Team einfach sein: Baustelle wählen, Start drücken, abends kurz prüfen. Alles, was länger dauert, wird nicht gemacht.
Checkliste Zeiterfassung
- 1System für alle Mitarbeiter eingeführt
- 2Beginn, Ende und Pausen täglich
- 3Baugewerbe: spätestens nach 7 Tagen aufgezeichnet
- 4Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahrt
- 5Mindestlohn bzw. Branchenmindestlohn geprüft
- 6Zeiten pro Baustelle erfasst
- 7Ausweispflicht und Sofortmeldung beachtet
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Zeiterfassung in Zelino
In Zelino starten deine Mitarbeiter die Zeit auf dem Handy direkt für die richtige Baustelle. Du siehst Zeiten pro Projekt und Mitarbeiter, hinterlegst Stundensätze und übernimmst Stunden mit einem Klick in die Rechnung.
- Zeiten pro Mitarbeiter und Baustelle
- Stundensätze je Mitarbeiter
- Zeiten direkt in die Rechnung übernehmen
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Häufige Fragen
Müssen kleine Handwerksbetriebe Arbeitszeiten erfassen?
Ja. Nach herrschender Auslegung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt die Pflicht für alle Arbeitgeber, auch für kleine Betriebe. Eine bestimmte Form ist derzeit nicht vorgeschrieben.
Muss die Zeiterfassung elektronisch sein?
Heute nicht. Ein Gesetzentwurf von 2026 sieht elektronische Erfassung vor, mit Erleichterungen für kleine Betriebe. Stand Oktober 2026 ist er nicht beschlossen.
Was gilt im Baugewerbe?
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Dazu kommen Ausweispflicht und Sofortmeldung.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 €.
Muss ich als Inhaber meine eigenen Zeiten erfassen?
Nein, die Pflicht gilt für Beschäftigte. Für deine Kalkulation lohnt es sich trotzdem, deine Stunden pro Baustelle festzuhalten.
Redaktion und Quellen
Von der Zelino Redaktion. Verantwortlich: Okan Bahadir · Zelino Studio. Quellen geprüft am 20.10.2026.
Die verlinkten Primärquellen belegen die jeweiligen fachlichen Angaben. Zeitpläne, Checklisten und gekennzeichnete Muster sind redaktionelle Arbeitshilfen. Anforderungen im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer sowie deiner Rechts- oder Steuerberatung.
- Hensche Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur Arbeitszeiterfassung
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach dem Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21).
- § 17 MiLoG: Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit binnen sieben Tagen aufzeichnen, zwei Jahre aufbewahren.
- § 2a SchwarzArbG: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Ausweispflicht unter anderem im Baugewerbe.
- Hensche Arbeitsrecht: Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027
Mindestlohn 13,90 € ab 1.1.2026 und 14,60 € ab 1.1.2027.
- Handwerksblatt: Neues Arbeitszeitgesetz – das steht drin (Juli 2026)
Referentenentwurf vom Juni 2026 mit Erleichterungen für kleine Betriebe; noch nicht beschlossen.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Höchstarbeitszeit von 8 bzw. 10 Stunden und Ruhepausen von 30 bzw. 45 Minuten.
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